Zuschussfähigkeit:
- Um Mitglied werden zu können, muss eine Person volljährig (d.h. 18 Jahre oder älter) sein und in der Schweiz arbeiten und/oder wohnen und:
- Entweder: Sie müssen entweder über eine aktuelle Zertifizierung von BACB (RBT, BCaBA, BCBA, BCBA-D) verfügen.
- Oder: Sie verfügen über eine gleichwertige theoretische und praktische Ausbildung, d.h. ein Master- oder Postgraduierten-Diplom in ABA (von der ABAI anerkannt), 1500 Stunden praktische Erfahrung und 75 Stunden Supervision. Oder: Sie haben einen 40-stündigen Grundkurs in ABA (von der ABAI anerkannt) absolviert und arbeiten unter ständiger Supervision durch eine erfahrene Fachkraft.
- Volles Stimmrecht und Wählbarkeit zum Mitglied des Verwaltungsrats.
- Suchbar im Register der ABA Schweiz
- Kostenloser Zugang zu den Webinaren von ABA Switzerland
- Ermäßigungen für ABAI-geprüfte Veranstaltungen